Mietbedingungen
Diese Mietbedingungen gelten für jeden Mietvertrag von LMRentals. Du kannst sie hier lesen oder als PDF speichern, bevor du eine Buchung bestätigst.
Mietbedingungen als PDF1. Vertragsgegenstand
LMRentals (Luis Miguel Fernandes Mendes, Zürcherstrasse 31, 8730 Uznach; nachfolgend «Vermieter») überlässt dem Mieter das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug für die vereinbarte Mietdauer.
2. Voraussetzungen
Der Mieter bestätigt, das für das Fahrzeug erforderliche Mindestalter erreicht zu haben und über einen gültigen Führerausweis der erforderlichen Kategorie zu verfügen. Original-Führerausweis und amtlicher Ausweis wurden bei Übergabe vorgewiesen.
Das Fahrzeug darf ausschliesslich vom im Vertrag genannten Mieter gelenkt werden.
3. Mietpreis, Kaution und Zahlung
Es gilt der im Vertrag ausgewiesene Mietpreis in Schweizer Franken. Die Kaution ist vor der Übergabe zu hinterlegen, ist nicht Bestandteil des Mietpreises und wird nach mängelfreier Rückgabe zurückerstattet.
Zusatzkosten (Mehrkilometer, fehlender Treibstoff, Reinigung, Schäden, Bussen) können mit der Kaution verrechnet werden.
4. Kilometer und Treibstoff
Im Mietpreis sind die im Vertrag ausgewiesenen Freikilometer enthalten. Jeder weitere Kilometer wird zum vereinbarten Mehrkilometerpreis verrechnet.
Das Fahrzeug ist mit dem gleichen Tank- bzw. Ladestand zurückzugeben wie bei der Übergabe. Fehlender Treibstoff wird zuzüglich einer Servicepauschale verrechnet.
Kraftstoff, Tankbelege und Falschbetankung
Das Fahrzeug darf ausschliesslich mit dem von LMRentals für das jeweilige Fahrzeug vorgeschriebenen Kraftstoff betankt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Tankbelege der während der Mietdauer vorgenommenen Betankungen aufzubewahren und bei der Fahrzeugrückgabe an LMRentals vorzuweisen. Der Tankbeleg muss erkennen lassen, welcher Kraftstoff getankt wurde.
Bei einer vom Mieter zu verantwortenden Falschbetankung wird eine Konventionalstrafe von CHF 500.– fällig. Weitergehende, nachgewiesene Schäden und Kosten, welche durch die Falschbetankung entstehen, bleiben vorbehalten. Dazu gehören insbesondere Abschleppkosten, Entleerung und Reinigung des Kraftstoffsystems, Reparaturkosten sowie weitere durch die Falschbetankung verursachte Folgekosten.
5. Nutzung
Untersagt sind Rennen und Zeitmessungen jeder Art, Fahrten auf Rennstrecken, Weitervermietung, Fahrschulzwecke ohne Vereinbarung, Transport gefährlicher Güter sowie das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten.
Driften, Burnouts, Donuts sowie andere absichtlich herbeigeführte Fahrmanöver, bei denen das Fahrzeug oder die Reifen übermässig beansprucht werden, sind ausdrücklich verboten.
Schäden oder aussergewöhnlicher Verschleiss an Reifen, Felgen, Fahrwerk, Kupplung, Getriebe, Differential, Motor oder anderen Fahrzeugteilen, die durch solche Fahrmanöver entstehen, können dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt werden.
Auslandfahrten und der Transport von Tieren bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Vermieters.
Rauchverbot
Das Rauchen im Fahrzeug ist ausnahmslos verboten.
Bei einem Verstoss gegen das Rauchverbot wird dem Mieter eine Reinigungs- und Aufbereitungspauschale von CHF 400.– verrechnet.
Weitergehende nachgewiesene Kosten, die durch das Rauchen entstehen, bleiben vorbehalten.
6. Fahrzeugzustand, Versicherung und Haftung
Der bei Übergabe dokumentierte Zustand (Schadensprotokoll, Fotos, Kilometerstand, Tankstand) ist Bestandteil dieses Vertrags. Neue Schäden bei der Rückgabe gehen zulasten des Mieters bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts pro Schadenfall.
Bei Vorsatz, Grobfahrlässigkeit oder Verletzung dieser Bedingungen haftet der Mieter vollumfänglich. Jeder Unfall ist unverzüglich dem Vermieter und bei Personen- oder Drittschäden der Polizei zu melden.
Bussen, Gebühren und Verfahrenskosten während der Mietdauer gehen zulasten des Mieters; für die Bearbeitung wird eine Umtriebspauschale erhoben.
Felgen und Kratzer
Für während der Mietdauer neu entstandene und bei der Rückgabe festgestellte Schäden gelten die im jeweiligen Mietvertrag ausgewiesenen Beträge.
Felgenschaden: CHF [Felgenbetrag].– pro beschädigter Felge
Kratzer: CHF [Kratzerbetrag].– pro neu entstandenen Kratzer
Bereits bei der Fahrzeugübergabe dokumentierte Schäden werden dem Mieter nicht verrechnet.
Die beim Vertragsabschluss im Mietvertrag ausgewiesenen Beträge sind massgebend.
7. Rückgabe
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem Zustand zurückzugeben. Verspätungen werden pro angebrochene Stunde anteilig verrechnet. Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.
8. Datenschutz, Recht und Gerichtsstand
Personendaten werden gemäss Datenschutzerklärung und Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) bearbeitet. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist Uznach (SG), soweit gesetzlich zulässig.
